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Wichtiger Hinweis:
Ab 16.Juni 2003 werden Visaangelegenheiten für die Türkei
nur noch von den Generalkonsulaten der Republik Türkei
in Berlin, Köln, Frankfurt, München und Hamburg
erledigt. (Türkische
Generalkonsulate in Deutschland)
Visumantragsformular (pdf-Datei, 79 KB)
Visabestimmungen
aktuell
(auf der Seite vom
Aussenministerium der Republik Türkei)
Stand Februar 2003. Änderungen
sind möglich.Für den aktuellsten Stand der
Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte an die türkischen
Generalkonsulate.
Reisepass und Visum:
1.Angehörige
der folgenden Länder benötigen einen gültigen Reisepass für
einen Aufenthalt
a)
bis zu drei Monaten:
Argentinien, Bahamas, Barbados,
Belize, Bundesrepublik Deutschland, Bolivien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Ecuador,
El Salvador,Fidschi Inseln, Finnland, Frankreich, Grenada,
Griechenland, Iran, Island, Israel, Jamaika, Japan, Kenia, Kuwait, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia,
Marokko, Mauritius, Monako, Neuseeland, Nicaragua, Saint
Lucia, San Marino, Schweiz, Schweden, Seychellen, Singapur, Südkorea, Trinidad, Tobago, Tunesien, Türkische
Republik Nordzypern,Uruguay,Vatikan, Hong Kong SAR,Honduras.
b)
bis zu zwei Monaten
Bosnien-Herzegowina, Indonesien, Kroatien, Mazedonien, Rumänien.
c)
bis zu einem Monat:
Kasachstan, Kirgisien, Südafrikanische
Republik,Kosta Rika, Maldive, Makau.
2. Angehörige
der oben genannten Länder benötigen auch kein
Transitvisum.
3. Angehörige
folgender Länder können vor der Einreise bei dem zuständigen
türkischen Generalkonsulat oder bei der Einreise an der
Grenze ein Visum erwerben:
a) für
einen Aufenthalt bis zu drei Monaten:
Australien, Brasilien, Belgien, Holland, Großbritannien,
Kanada, Irland, Italien, Österreich, Portugal, Spanien,
U.S.A., British National Overseas (BNO) passport owners,
Malta.
b) für
einen Aufenthalt bis zu einem Monat:
Albaner, Aserbaidschan, Belarus, Estland, Jugoslavien,
Norwegen, Polen, Russische Föderation, Slowakien,
Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Litauen, Lettland,
Jordanien, Moldavien.
c)
Georgien und Guatemalteken erhalten ein Vierzehntagesvisum an
der Grenze.
d)
Angehörige hier nicht erwähnter Länder müssen bei einer türkischen
Vertretung in ihrem Land ein Visum beantragen.
Devisenbestimmungen:
Ein-und Ausfuhrbestimmungen: Ausländische und türkische
Währung darf in unbegrenzter Höhe eingeführt werden. Die
Ausfuhrerlaubnis für türkische Währung beschränkt sich auf
eine Summe im Wert von 5000 $, eine höhere Summe kann nur
dann ausgeführt werden, wenn sie bei der Einreise deklariert
wurde.
Die beim Geldumtausch in der Türkei
ausgehändigte Quittung sollte unbedingt aufbewahrt werden, da
sie bei einem Rücktausch von TL in eine ausländische Währung
bei der Ausreise vorgelegt werden muß.
Wir sind bei der
Aktualität unserer Webseiten bemüht jeweils den neusten
Stand wiederzugeben.Für Eventuelle Abweichungen übernimmt
die Botschaft der Republik Türkei keine Haftung.
Zollbestimmungen
Bei der Einreise:
können folgende Gegenstände zum persönlichen Gebrauch
mitgeführt werden:
-
- 1 Fotoapparat
- 1 Farbfernseher mit maximal
16 cm Bildschirm.
- 1 kombin.Schwarzweißfernseh-,Tonband-Radiogerät
- 1 Videokamera und 5
Leerkassetten
- 1 CD-Spieler und 5 CD's
- 1 Laptop, Ram 128 Kbyte
- 1( 8 mm) -Filmkamera und 10
neue Filme
- 1 Fernglas (Nachtgläser
verboten)
- Harmonika, Mandoline, Flöte,
Gitarre, Mundharmonika (höchtens 3 Instrumente pro
Person)
- 1 Walkman
- 1 Diaprojektor
- 1
Transistorradio-Kassettenrekorder - Autowerkzeug
- Sportartikel,
Gesellschafts- und Computerspiele
- 1 Schreibmaschine
- Kinderwagen und Spielzeug
- 200 Zigaretten und 50
Zigarren, 200g Zigarettentabak, 200
- Blatt Zigarettenpapier,
200g Pfeifentabak, 50g Schnupftabak.
(Im Duty Free Shop können
weitere 400 Zigaretten, 100 Zigarren und 500g Peifentabak
gekauft werden).
- 1 ½kg Kaffee, 1½ kg
Pulverkaffee, 500 g Tee, 1 kg Schokolade und 1 kg Süsigkeit-
5(100cc) oder 7 (70cc) Flaschen alkoholische Getränke
- 5 Fl. Parfüm (max. 120 ml
pro Flakon)
- Wertegegenstände (Schmuck
im Wert über 15 000-$) werden bei der Einreise in den
Reisepass eingetragen und bei der Ausreise kontrolliert.
- Es ist verboten, Waffen und
jeder Art von Schneidewerkzeugen (auch Camping messer)
ohne besondere Erlaubnis einzuführen.
- Drogeneinfuhr, -handel und
gebrauch sind streng verboten. Zuwiederhandlungen werden
schwer bestraft.
- Mitgeführte Antiquitäten
sollen unbedingt deklariert werden, da sonst bei der
Ausreise Schwierigkeiten entstehen können.
- Geschenkartikel im Werte
bis zu 500 DM sind zollfrei. Außerdem können zu
Weihnachten, Neujahr, Kurban Bayramı (Opferfest) und Şeker
Bayramı (Zuckerfest nach Ablauf des Fastenmonats) im
Zeitraum von einem Monat vor Beginn und bis zu einem
Monat nach Ablauf (Poststempel) des jeweiligen Festes
Geschenke im Wert 500 DM per Post geschickt werden.
Auskunft:
Generaldirektion (Gümrük Genel Müdürlüğü).(s.Nützliche
Adressen)
Bei der Ausreise:
müssen nachstehende Bestimmungen beachtet werden;
a) Für
einen neuen Teppich muss eine Quittung und für alte Gegenstände
eine, von der Direktion eines Museum ausgestellte offiziele
Bescheinigung vorgelegt werden.
b) Es
ist streng verboten, Altertümer auszuführen.
c)
Wertgegenstände dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie im
Reisepaß eingetragen oder mit offiziell umgetauschtem Geld
gekauft werden.
d)
Mineralien und Fossilien dürfen nur mit einer Erlaubnis des
Instituts für Bodenschätze und Forschung ausgeführt werden.
M.T.A. Etüdler Dairesi,
Eskisehir Yolu üzerinde, 06520 Ankara
Tel: (312) 287 34 30, Fax: (312) 285 42 71
Rückerstattung der
Mehrwertsteuer:
Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz nicht in der Türkei
haben und beabsichtigen, das Land innerhalb von 3 Monaten
wieder zu verlassen, wird Ihnen die MwSt für die in dem
genannten Zeitraum von Ihnen erstandenen Waren zurückerstattet.
Geschäfte, die die
erforderlichen Rechnungen ausstellen, haben entsprechnede
Hinweise aushängen. Wenn Sie türkischer Staatsbürger mit
Hauptwohnsitz im Ausland sind, müssen Sie die
Aufenthaltsgenehmigung des Gastlandes vorlegen.
Die Mindestkaufbetrag bei einem
auf Rückerstattung der MwSt beläuft sich auf TL 3.000.000,-
Sie erhalten nach dem Einkauf eine Rechnung in drei facher
Ausfertigung, wobei die MwSt gesondert aufgeführt wird. Alle
drei Exemplare müssen bei der Ausreise von der Zollbehörde
bestätigt werden, zwei Exemplare bleiben im Zoll. Sie
erhalten die MwSt enteder 1. per Banküberweisung
2. per Postüberweisung
3. bei Ihrer
erneuten Einreise zurück.
Informationen erteilt die
Generaldirektion für Einnahmen
Gelirler Genel Müdürlüğü, KDV Şb., 06100 Ulus - Ankara
Tel: (312) 310 38 80 int 725,728 oder 735
Einreiseformalitäten
Für Haustiere
Nachweis über die Herkunft und den bisherigen
Gesundheitszustand des Tieres (Abstammungsurkunde),
Bescheinigung über den jetzigen Gesundheitszutand des Tieres
(Gesundheitszeugnis des Veterinärs).
Tollwutimpfbescheinigung, ausgestellt frühestens 15 Tage vor
Reisebeginn. Unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen
Registrierung kann eine Hund, eine Katze oder 10 Zierfische
einführen.
Für Kraftfahrtzeugbesitzer:
Besitzer von Kleinbussen, Bussen, PKW, Lastwagen,
Wohnmobilen, Mopeds Motorrädern und Kraftfahrzeugen mit
Wohnwagenanhänger müssen bei der Einreise einen gültigen
Reisepaß,, die internatiole Grüne Versicherungskarte (auf
der die Geltung sowohl für den europäischen als auch den
asiatischen Teil der Türkei vermerkt sein muß)), ein (für
die Türkei nicht unbedingt erforderliches) Camet de Passage
(Trriptique), Wagenpapiere und im Fall eines anderen Fahrers
als des Besitzer eine auf den Namen des ersteren ausgestellte
und beglaubigte Vollmacht vorlegen. Für eine Weiterfahrt in
den Nahen des ersteren ud Mittleren Ostens ist eine
Transitbescheinigung erforderlich.
Aufenthaltsdauer:
Das Fahrzeug kann bis 6 Monaten im Land bleiben. Das
Ausreisedatum sollten im Einreiseformular vermerkt sein. Wenn
in einem Fall von höherer Gewalt der ausreisetermin nicht
eingehalten werden kann bzw. eine Fristverlängerung
erforderlich ist, muß diese vor Ablauf der Frist dem türkischen
Touring- und Automobilclub (TTOK), Zentrale;
Türk Turing ve Otomobil Kurumu, 1.Oto Sanayii Sitesi yanı,
4. Levent, Istanbul
Tel: (212( 282 81 40 (7 Linien), Fax: (212) 282 80 42
und der Zoll-Generaldirektion Gümrük Genel Müdürlüğü,
Ankara,
Tel: (312) 310 33 00, Fax: (312) 311 75 97
mitgeteilt werden.
Unfall:
Das bei einem Unfall ausgefertigte Polizeiprotokoll wird
von der zuständigen Lokalbehörde bestätigt und zusammen mit
dem Reisepaß dem nacstehenden Zollamt eingereicht. Wenn das
Fahrzeug noch zu reparieren ist, wird der Name der
Reperaturwerkstätte ebenfalls dem Zollamt mitgeteilt. Wenn
das Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann und sein Eigentümer
ausreisen will, muß das Fahrzeug beim Zoll abgeliefert
werden. Danach wird die Fahrzeugregistratur im Reisepass gelöscht
und der Eigentümer kann ausreisen.
Verkehrpolizeiruf: 154,
Gendarmerieruf: 156
Auskunft: TTOK (Türk Touring u. Automobilclub, s.o.)
Für Yachteigner:
Yachten mit einem Transitlog können zur Überwinterung
oder Überholung bis zu 2 Jahren in türkischen Gewässern
bleiben.
Einige Häfen verfügen mit
einer Genehmugung des Ministeriums für Tourismus über eine
Liegeplatzdauer bis zu 5 Jahren. Die erforderlichen Formalitäten
müssen in den Zielhäfen abgewickelt werden.
Zollhäfen:
Nach Einlaufen in türkische Höheitsgewässer muß sofort
einer der folgenden Häfen zwecks Kontrolle der Borddokumente
angelaufen werden;
İskenderun, Botaş(Adana),
Mersin, Taşucu, Anamur, Alanya, Antalya, Kemer, Finike, Kaş,
Fethiye, Marmaris, Datça, Bodrum, Güllük, Didim, Kuşadası,
Çeşme, İzmir, Dikili, Ayvalık, Akçay, Çanakkale, Bandırma,
Tekirdağ, Körfez, İstanbul, Zonguldak, Sinop, Samsun, Ordu,
Giresun, Trabzon, Rize, Hopa.
Hafenformalitäten:
Alle Informationen über Yacht, Eigentümer, Mannschaft,
Route, Reisepaß, Zollerklärung und Gesundheitszustand müssen
im Logbuch eingetragen sein, das der Schiffseigner führt und
den Hafenbehörden vorlegt, weitere Formalitäten sind dann
bis zur Ausreise nicht mehr nötig. Weitere Auskunft über
Segeln in türkischen Gewässern finden Sie unter
"Urlaubsaktivitäten"
Zollfreier Treibstoff:
für Yachten unter fremder Flagge kann unter bestimmten
Bedingungen in vom türkischen Tourismusministerium
lizensierten Schiffs- und Yachthäfen gefaßt werden.
Detaillierte Auskunft erteilen die Hafenbehörden.
Für Flugzeugeigner
Bei dem Flug in die Türkei müssen die internationalen
Flugregeln beachtet werden. Bleibt ein Privatflugzeug nicht länger
als drei Monate in der Türkei, gelten die allgemeinen
Touristenbestimmungen. Bei längeren Aufhenthalt ist die
Zoll-Generaldirektion Ankara (Gümrük Genel Müdürlüğü,
Tel.(312) 310 33 00, Fax (312) 311 75 97) zu verständigen.
Landen können Privatflugzeuge
in Adana, Ankara, İstanbul, İzmir, Antalya, Trabzon und
Dalaman. In der Türkei können Flugzeuge und Hubschrauber
gemietet werden.
Auskunft über die Formalitäten
für eine Landeerlaubnis erhalten Sie vom Amt für
Zivilluftfahrt im Verkehrsministerium.
Ulaştırma Bakanlığı, Sivi
Havacılık Genel Müdürlüğü
Bosna Hersek Cad. 5, 06338, Emek-Ankara
Tel: (312) 212 67 30 Fax: (312) 212 46 84, Tlx: 44659 GA TR
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